RS Verg 2012/11/9 N/0074-BVA/12/2012-22

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Veröffentlicht am 09.11.2012
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Rechtssatz

Zu einem Wegfall der angefochtenen Entscheidung kommt es insbesondere dann, wenn diese vom BVA bereits in einem (früheren) Nachprüfungsverfahren für nichtig erklärt wurde:

Damit scheidet diese Entscheidung aus dem Rechtsbestand aus und kann daher nicht ein zweites Mal für nichtig erklärt werden; ein gegen die bereits nichtig erklärte Entscheidung gerichteter Nachprüfungsantrag ist daher zurückzuweisen.

Entscheidungstexte

Schlagworte

gesondert anfechtbare Entscheidung, Nichtigerklärung, Anfechtungsgegenstand, Nachprüfungsantrag;

Zuletzt aktualisiert am

27.05.2013
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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