RS Verg 2012/11/15 N/0091-BVA/13/2012-26

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.11.2012
beobachten
merken

Rechtssatz

Wenn ein polnisches Unternehmen das reglementierte Gewerbe des Elektrotechni-kers in Österreich ausüben will, hat es gem den §§ 20 Abs 1 BVergG iVm 373a Abs 4 GewO vor Ablauf der Angebotsfrist dem BMWFJ die erstmalige Aufnahme der Tätigkeit schriftlich anzuzeigen.Wenn ein polnisches Unternehmen das reglementierte Gewerbe des Elektrotechni-kers in Österreich ausüben will, hat es gem den Paragraphen 20, Absatz eins, BVergG in Verbindung mit 373a Absatz 4, GewO vor Ablauf der Angebotsfrist dem BMWFJ die erstmalige Aufnahme der Tätigkeit schriftlich anzuzeigen.

Entscheidungstexte

Zuletzt aktualisiert am

13.02.2013
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten