RS Verg 2012/11/19 N/0094-BVA/03/2012-19

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.11.2012
beobachten
merken

Rechtssatz

Hat die Antragstellerin die Ausschreibungsunterlagen nicht innerhalb der Frist des BVergG angefochten, sind sie bestandsfest und sind die Einwendungen gegen die Ausschreibungsunterlagen, insbesondere auch gegen die Festlegung der einzelnen Leistungspositionen oder unnötig erscheinender Leistungsdetaillierungen und dem Erfordernis der damit verbundenen Auspreisung bzw. damit verbundener allfälliger Widersprüche daher präkludiert.

Entscheidungstexte

Zuletzt aktualisiert am

31.01.2013
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten