Norm
BVergG 2006 §12 Abs1 Z3Rechtssatz
Wenn der geschätzte Auftragswert zwar unter dem relevanten Schwellenwert des BVergG liegt, jedoch jener des gegenständlichen Loses als Teil eines Gesamtvorha-bens weit über dem relevantem Schwellenwert liegt, handelt es sich um ein Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich.
Entscheidungstexte
Zuletzt aktualisiert am
31.01.2013