RS Verg 2012/11/26 N/0095-BVA/04/2012-24

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.11.2012
beobachten
merken

Rechtssatz

Bei im offenen Verfahren laut Ausschreibung gebotenen, vom Bieter unterlassenen Angaben in Bieterlücken während der Angebotsfrist ist von keinem verbesserungsfähigen Mangel auszugehen.

Entscheidungstexte

Zuletzt aktualisiert am

31.01.2013
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten