Norm
BVergG 2006 §106 Abs7Rechtssatz
Bei im offenen Verfahren laut Ausschreibung gebotenen, vom Bieter unterlassenen Angaben in Bieterlücken während der Angebotsfrist ist von keinem verbesserungsfähigen Mangel auszugehen.
Entscheidungstexte
Zuletzt aktualisiert am
31.01.2013