RS Verg 2012/12/20 N/0103-BVA/10/2012-34

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Veröffentlicht am 20.12.2012
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Rechtssatz

Der Auftraggeber muss dem Bieter die Gelegenheit geben, zu dem Ausschlussgrund Stellung zu nehmen. Diese Möglichkeit zur Stellungnahme erhielt die Antragstellerin unmittelbar nach der Behauptung des Ausschlussgrundes - ebenso wie zu den genannten Ausscheidensgründen – im Nachprüfungsverfahren unter Setzung einer Frist, die jener zur Einbringung eines Nachprüfungsantrags entspricht.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Stellungnahme zu einem Ausschlussgrund;

Zuletzt aktualisiert am

13.02.2013
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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