Norm
BVergG 2006 §140Rechtssatz
Anders als bei der Begründung der Zuschlagsentscheidung, deren Fehlen nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs jedenfalls von wesentlichem Einfluss auf den Ausgang des Vergabeverfahrens ist, kann dieser wesentliche Einfluss auf den Ausgang des Vergabeverfahrens beim Fehlen der Begründung der Widerrufsentscheidung oder bei einer falschen Begründung der Widerrufsentscheidung deshalb entfallen, weil der Widerruf aus einem anderen Grund objektiv gerechtfertigt ist und das Vergabeverfahren jedenfalls zu widerrufen ist.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Pflicht zur Begründung der Widerrufsentscheidung; Nichtigerklärung;Zuletzt aktualisiert am
13.02.2013