RS Verg 2012/12/20 N/0103-BVA/10/2012-34

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Veröffentlicht am 20.12.2012
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Rechtssatz

Grundsätzlich ist es zulässig, Mindestanforderungen an die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit unter Bezugnahme auf bestimmte Elemente der Bilanz festzulegen. Bei der Beurteilung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist der Auftraggeber an die in der Ausschreibung festgelegten Mindestanforderungen gebunden.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Mindestanforderungen an die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit; Bindung an die Ausschreibung;

Zuletzt aktualisiert am

13.02.2013
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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