Norm
BVergG 2006 §2 Z16 lita sublitaaRechtssatz
Die (gesondert anfechtbare) Entscheidung des Auftraggebers, das Angebot eines Bieters auszuscheiden, muss in unmissverständlicher Art und Weise zum Ausdruck gebracht werden.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Ausscheiden eines Angebotes;Zuletzt aktualisiert am
05.03.2013