RS Verg 2012/12/27 N/0121-BVA/12/2012-EV5

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.12.2012
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Norm

BVergG 2006 §2 Z16 lita sublitaa
BVergG 2006 §129 Abs3

Rechtssatz

Die (gesondert anfechtbare) Entscheidung des Auftraggebers, das Angebot eines Bieters auszuscheiden, muss in unmissverständlicher Art und Weise zum Ausdruck gebracht werden.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Ausscheiden eines Angebotes;

Zuletzt aktualisiert am

05.03.2013
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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