RS Verg 2013/1/15 N/0106-BVA/13/2012-32

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Veröffentlicht am 15.01.2013
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Rechtssatz

Anträge von Bietern sind dann als unzulässig zurückzuweisen, wenn sich aus der der Behörde vorliegenden Aktenlage des Vergabeverfahrens ergibt, dass der Bieter auszuscheiden gewesen wäre.

Entscheidungstexte

Zuletzt aktualisiert am

13.02.2013
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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