RS Verg 2013/1/18 N/0109-BVA/03/2012-39

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Veröffentlicht am 18.01.2013
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Rechtssatz

Die Nichterteilung von Auskünften betreffend die Befugnis, die berufliche Zuverlässigkeit, die technische Leistungsfähigkeit sowie die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gemäß § 68 Abs 1 Z 7 BVergG - als lex specialis zu § 129 Abs 2 BVergG - führt zwingend zur Ausscheidung des betreffenden Angebotes.Die Nichterteilung von Auskünften betreffend die Befugnis, die berufliche Zuverlässigkeit, die technische Leistungsfähigkeit sowie die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gemäß Paragraph 68, Absatz eins, Ziffer 7, BVergG - als lex specialis zu Paragraph 129, Absatz 2, BVergG - führt zwingend zur Ausscheidung des betreffenden Angebotes.

Entscheidungstexte

Zuletzt aktualisiert am

05.03.2013
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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