Norm
BVergG 2006 §320 Abs1Rechtssatz
Die Nichterteilung von Auskünften betreffend die Befugnis, die berufliche Zuverlässigkeit, die technische Leistungsfähigkeit sowie die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gemäß § 68 Abs 1 Z 7 BVergG - als lex specialis zu § 129 Abs 2 BVergG - führt zwingend zur Ausscheidung des betreffenden Angebotes.Die Nichterteilung von Auskünften betreffend die Befugnis, die berufliche Zuverlässigkeit, die technische Leistungsfähigkeit sowie die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gemäß Paragraph 68, Absatz eins, Ziffer 7, BVergG - als lex specialis zu Paragraph 129, Absatz 2, BVergG - führt zwingend zur Ausscheidung des betreffenden Angebotes.
Entscheidungstexte
Zuletzt aktualisiert am
05.03.2013