RS Verg 2013/1/18 N/0109-BVA/03/2012-39

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.01.2013
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Rechtssatz

Wird das Angebot eines Bieters nicht ausgeschieden und behauptet der Auftraggeber wettbewerbsschädigenden Informationsfluss zwischen zwei Bietern, so ist die Antragslegitimation nicht zu verneinen, wenn der vorgebrachte Grund anhand der vorgelegten Unterlagen nicht ersichtlich ist.

Entscheidungstexte

Zuletzt aktualisiert am

05.03.2013
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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