Norm
BVergG 2006 §320 Abs1Rechtssatz
Wird das Angebot eines Bieters nicht ausgeschieden und behauptet der Auftraggeber wettbewerbsschädigenden Informationsfluss zwischen zwei Bietern, so ist die Antragslegitimation nicht zu verneinen, wenn der vorgebrachte Grund anhand der vorgelegten Unterlagen nicht ersichtlich ist.
Entscheidungstexte
Zuletzt aktualisiert am
05.03.2013