RS Verg 2013/2/27 N/0073-BVA/12/2012-32

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.02.2013
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Rechtssatz

Durch die Nichtigerklärung einer Auftraggeberentscheidung wird die betreffende Entscheidung des Auftraggebers beseitigt und kann nicht mehr Grundlage darauf aufbauender weiterer Akte des Auftraggebers sein.

Entscheidungstexte

Schlagworte

gesondert anfechtbare Entscheidung, Nichtigerklärung, Anfechtungsgegenstand;

Zuletzt aktualisiert am

27.05.2013
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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