RS Verg 2013/3/8 N/0074-BVA/12/2012-22

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.03.2013
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Rechtssatz

Die Nichtigerklärung erfolgt mit rechtsgestaltendem Bescheid, sie wirkt ex tunc. Nichtig erklärte Entscheidungen gelten daher als nicht gesetzt.

Entscheidungstexte

Schlagworte

gesondert anfechtbare Entscheidung, Nichtigerklärung, Bescheid;

Zuletzt aktualisiert am

27.05.2013
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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