Norm
BVergG 2006 §320 Abs1 Z2Rechtssatz
Bei der Prüfung der Antragslegitimation sind nur solche Ausscheidensgründe aufzugreifen, die schon auf Grund der Akten des Vergabeverfahrens ersichtlich sind.
Entscheidungstexte
Zuletzt aktualisiert am
22.07.2013