RS Verg 2013/3/15 N/0009-BVA/03/2013-22

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Veröffentlicht am 15.03.2013
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Rechtssatz

Bei der Prüfung der Antragslegitimation sind nur solche Ausscheidensgründe aufzugreifen, die schon auf Grund der Akten des Vergabeverfahrens ersichtlich sind.

Entscheidungstexte

Zuletzt aktualisiert am

22.07.2013
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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