RS Verg 2013/4/4 N/0013-BVA/14/2013-31

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.04.2013
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Rechtssatz

Sind die Mindestanforderungen an Alternativangebote in der Ausschreibung nicht ausreichend konkretisiert, darf auf ein Alternativangebot nicht zugeschlagen werden.

Entscheidungstexte

Zuletzt aktualisiert am

27.05.2013
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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