RS Verg 2013/5/6 N/0023-BVA/10/2013-25

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Veröffentlicht am 06.05.2013
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Rechtssatz

Bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Ausscheidensentscheidung kann das Bundesvergabeamt auch andere Ausscheidensgründe als der Auftraggeber heranziehen. Es muss das Ausscheiden bloß inhaltlich gerechtfertigt sein.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Ausscheidensgründe;

Zuletzt aktualisiert am

22.07.2013
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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