RS Verg 2013/7/4 N/0037-BVA/09/2013-45

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Veröffentlicht am 04.07.2013
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Rechtssatz

Die Prüfung und Bewertung der Angebote ist Aufgabe des Auftraggebers, nicht der Vergabekontrollbehörde. Diese hat nicht anstelle des Auftraggebers eine hypothetische Reihung der Angebote vorzunehmen. Bei der gegenteiligen Auffassung würde das meritum des Verfahrens auf die Ebene der Prozessvoraussetzungen verlagert.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Antragslegitimation; Reihung der Angebote;

Zuletzt aktualisiert am

09.09.2013
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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