RS Verg 2013/7/4 N/0037-BVA/09/2013-45

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.07.2013
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Rechtssatz

Angaben darüber, welcher Bieter mit welchem Angebot aus welchem Grund zweit-, dritt- usw. gereiht ist, sind nicht notwendiger oder gar zwingender Inhalt einer Zuschlagsentscheidung.

Entscheidungstexte

Zuletzt aktualisiert am

09.09.2013
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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