RS Verg 2013/7/4 N/0037-BVA/09/2013-45

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Veröffentlicht am 04.07.2013
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Rechtssatz

Die Reihung der Angebote durch den Auftraggeber hat für die Beurteilung der Antragslegitimation außer Betracht zu bleiben. Es ist nicht Aufgabe der Vergabekontrollbehörde eine hypothetische Bestbieterermittlung an Stelle des Auftraggebers durchzuführen. Auch jene Bieter, die vom Auftraggeber nachgereiht wurden, haben Antragslegitimation.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Antragslegitimation; Reihung der Angebote;

Zuletzt aktualisiert am

09.09.2013
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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