Norm
BVergG 2006 §320 Abs1Rechtssatz
Die Reihung der Angebote durch den Auftraggeber hat für die Beurteilung der Antragslegitimation außer Betracht zu bleiben. Es ist nicht Aufgabe der Vergabekontrollbehörde eine hypothetische Bestbieterermittlung an Stelle des Auftraggebers durchzuführen. Auch jene Bieter, die vom Auftraggeber nachgereiht wurden, haben Antragslegitimation.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Antragslegitimation; Reihung der Angebote;Zuletzt aktualisiert am
09.09.2013