Norm
BVergG 2006 §70 Abs1 Z3Rechtssatz
Ein Projektrisiko von 0,5 bewegt sich in einem zulässigen Rahmen. Es berücksichtigt, dass das Projektrisiko von 0,2 nach der "Oberndorfer-Formel" (Oberndorfer/Straube, Vergabe- und Verdingungswesen-Kommentar [1997], 23) aus der Bauwirtschaft stammt, bei der der notwendige Einsatz von Anlagevermögen in Form von Baumaschinen wesentlich höher als bei einem Lieferauftrag von Massenprodukten ist. Ein Projektrisiko von 0,5 ist somit dem Auftrag angemessen. Schließlich ist zu berücksichtigen, dass es Sache des Auftraggebers ist, die Eignungskriterien zu formulieren, solange sie nichtdiskriminierend sind. Ein Projektrisiko von 0,5 entsprechend Platzer/Öhlinger, EU-konforme Ausschreibungen² (1998), 100, scheint daher für einen Lieferauftrag angemessen und auftragsbezogen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Projektrisiko;Zuletzt aktualisiert am
09.09.2013