Norm
BVergG 2006 §325 Abs1Rechtssatz
Die Ausschreibung muss ua dann für nichtig erklärt werden, wenn sich der Bieterkreis ändert.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Nichtigerklärung der Ausschreibung; Änderung des Bieterkreises;Zuletzt aktualisiert am
09.09.2013