RS Verg 2013/7/8 N/0038-BVA/10/2013-35, BEZUG-, BVA 29.4.1997 N-9/96-28, BVA 23.3.1999 F-20/98-11, B

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Veröffentlicht am 08.07.2013
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Rechtssatz

Ein Projektrisiko von 0,5 bewegt sich in einem zulässigen Rahmen. Es berücksichtigt, dass das Projektrisiko von 0,2 nach der "Oberndorfer-Formel" (Oberndorfer/Straube, Vergabe- und Verdingungswesen-Kommentar [1997], 23) aus der Bauwirtschaft stammt, bei der der notwendige Einsatz von Anlagevermögen in Form von Baumaschinen wesentlich höher als bei einem Lieferauftrag von Massenprodukten ist. Ein Projektrisiko von 0,5 ist somit dem Auftrag angemessen. Schließlich ist zu berücksichtigen, dass es Sache des Auftraggebers ist, die Eignungskriterien zu formulieren, solange sie nichtdiskriminierend sind. Ein Projektrisiko von 0,5 entsprechend Platzer/Öhlinger, EU-konforme Ausschreibungen² (1998), 100, scheint daher für einen Lieferauftrag angemessen und auftragsbezogen.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Projektrisiko;

Zuletzt aktualisiert am

09.09.2013
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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