RS Verg 2013/7/8 N/0038-BVA/10/2013-35

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Veröffentlicht am 08.07.2013
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Rechtssatz

Es ist jedoch Aufgabe des Auftraggebers, niemals des Auftragnehmers den geschätzten Auftragswert zu ermitteln (Budischofsky in Schramm/Aicher/Fruhmann/Thienel, BVergG² 2. Lfg [2012] § 13 FN 19).Es ist jedoch Aufgabe des Auftraggebers, niemals des Auftragnehmers den geschätzten Auftragswert zu ermitteln (Budischofsky in Schramm/Aicher/Fruhmann/Thienel, BVergG² 2. Lfg [2012] Paragraph 13, FN 19).

Entscheidungstexte

Schlagworte

Schätzung des Auftragswertes;

Zuletzt aktualisiert am

09.09.2013
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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