RS Verg 2013/7/8 N/0038-BVA/10/2013-35

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Veröffentlicht am 08.07.2013
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Rechtssatz

Die Mindestanforderungen an die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit müssen dem Auftragsgegenstand angemessen und durch ihn gerechtfertigt sein. Maßstab ist der konkrete Auftrag. Die Nachweise müssen verhältnismäßig sein (Heid/Kondert in Heid/Preslmayr [Hrsg], Handbuch Vergaberecht³ [2010] Rz 1013).

Entscheidungstexte

Schlagworte

Nachweise finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit; Angemessenheit;

Zuletzt aktualisiert am

09.09.2013
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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