RS Verg 2013/7/8 N/0038-BVA/10/2013-35

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Veröffentlicht am 08.07.2013
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Rechtssatz

Die Ausschreibung muss ua dann für nichtig erklärt werden, wenn sich der Bieterkreis ändert.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Nichtigerklärung der Ausschreibung; Änderung des Bieterkreises;

Zuletzt aktualisiert am

09.09.2013
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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