RS Verg 2013/7/8 N/0038-BVA/10/2013-35

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Veröffentlicht am 08.07.2013
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Rechtssatz

Die Nichtigerklärung der angefochtenen Entscheidung ist dann ausgeschlossen, wenn der Antragsteller in keinem geltend gemachten Recht verletzt wird oder die Rechtsverletzung keine - auch keine potentielle - Auswirkung auf den Ausgang des Vergabeverfahrens hat.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Nichtigerklärung; Potentielle Relevanz;

Zuletzt aktualisiert am

09.09.2013
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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