Norm
BVergG 2006 §140 Abs2Rechtssatz
Auch eine unzureichende oder falsche Begründung der Widerrufsentscheidung kann daher nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes eine Nichtigerklärung der Widerrufsentscheidung nicht rechtfertigen, wenn objektiv ein anderer Widerrufsgrund die Widerrufsentscheidung trägt. Daher ist zu prüfen, ob der Widerruf objektiv gerechtfertigt ist.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Begründungsmangel; Begründung der Widerrufsentscheidung;Zuletzt aktualisiert am
09.09.2013