RS Verg 2013/8/14 N/0062-BVA/10/2013-28

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Veröffentlicht am 14.08.2013
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Rechtssatz

Auch eine unzureichende oder falsche Begründung der Widerrufsentscheidung kann daher nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes eine Nichtigerklärung der Widerrufsentscheidung nicht rechtfertigen, wenn objektiv ein anderer Widerrufsgrund die Widerrufsentscheidung trägt. Daher ist zu prüfen, ob der Widerruf objektiv gerechtfertigt ist.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Begründungsmangel; Begründung der Widerrufsentscheidung;

Zuletzt aktualisiert am

09.09.2013
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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