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83/01Norm
UVP-G 2000 §3 Abs7Rechtssatz
1. § 3a Abs. 5 UVP-G 2000 enthält eine sich auf einen Zeitraum von 5 Jahren beziehende Einrechnungsregel, die alleine für die Frage maßgeblich ist, ob (im hier relevanten Fall des § 3a Abs. 2 Z 1 UVP-G 2000) eine Kapazitätsausweitung von mindestens 50 % des Schwellenwerts vorliegt. Dieser Zeitraum ist aber für die Frage der Umgehungsabsicht bzw. eines Gesamtwillens unerheblich. Auch spielt die Frage des Vorliegens eines Gesamtwillens im Rahmen der Prüfung dieser fünfjährigen Einrechnungsregel hierbei keine Rolle. Es kommt darauf an, ob im Falle von knapp unter 25 % des Schwellenwerts eingereichten Projekten ein objektiver Grund dafür vorliegt und nicht nur eine durch Einzelfallprüfung und allfällige UVP zu erwartende längere Verfahrensdauer und zusätzliche Auflagen vermieden werden sollen.1. Paragraph 3 a, Absatz 5, UVP-G 2000 enthält eine sich auf einen Zeitraum von 5 Jahren beziehende Einrechnungsregel, die alleine für die Frage maßgeblich ist, ob (im hier relevanten Fall des Paragraph 3 a, Absatz 2, Ziffer eins, UVP-G 2000) eine Kapazitätsausweitung von mindestens 50 % des Schwellenwerts vorliegt. Dieser Zeitraum ist aber für die Frage der Umgehungsabsicht bzw. eines Gesamtwillens unerheblich. Auch spielt die Frage des Vorliegens eines Gesamtwillens im Rahmen der Prüfung dieser fünfjährigen Einrechnungsregel hierbei keine Rolle. Es kommt darauf an, ob im Falle von knapp unter 25 % des Schwellenwerts eingereichten Projekten ein objektiver Grund dafür vorliegt und nicht nur eine durch Einzelfallprüfung und allfällige UVP zu erwartende längere Verfahrensdauer und zusätzliche Auflagen vermieden werden sollen.
2. Hat sich ein Schigebiet auf eine bestimmte Klientel spezialisiert und wird diesbezüglich schrittweise immer wieder auf die bestehenden Anforderungen dieser Nische reagiert, wobei sich bereits bestehende Anlagen Jahr für Jahr ändern, so kann dies ein ausreichendes Indiz dafür sein, dass die Projektwerberin nicht scheibchenweise – mit dem Ziel der Umgehung der UVP-Pflicht – ein Gesamtprojekt verfolgt.
Schlagworte
Berufungsantrag, begründeter; Kumulationsbestimmung, 25%-Schwelle; Schigebiete, Änderung, Vorhaben, Einheit; Schigebiete, Flächenverbrauch, Pistenneubau, Geländeveränderungen; Schigebiete, Geländeveränderungen ohne zusätzliche Flächeninanspruchnahme; UVP- Pflicht, UmgehungZuletzt aktualisiert am
13.01.2014