Index
83/01Norm
UVP-G 2000 §3 Abs7Rechtssatz
Die an einen Untertagebergbau anknüpfenden weiteren Aufbereitungsschritte zur Erhöhung der Konzentration des eigentlichen begehrten Rohstoffes stehen zwar naturgemäß sachlich im Zusammenhang mit der Förderung des Minerals als wolframhaltiges Erz, sind jedoch nicht mehr der Bergbautätigkeit als Rohstoffgewinnung zuzuordnen.
Schlagworte
Untertagebergbau, zusammenhängende obertätige Anlagen und BetriebseinrichtungenZuletzt aktualisiert am
13.01.2014