Index
83/01Norm
UVP-G 2000 §18 Abs3Text
Vorhaben Spielberg Neu
(Teilrealisierungsstufe 1)
Abnahmeverfahren zur UVP-Pflicht
Kundmachung gemäß § 13 USG 2000Kundmachung gemäß Paragraph 13, USG 2000
Mit Bescheid der Steiermärkischen Landesregierung vom 13.12.2011, Zl. FA13A-11.10-31/2008-181, wurde der Antrag von Karl Arbesser-Rastburg vom 21.11.2011 auf Zuerkennung der Parteistellung sowie auf Gewährung von Akteneinsicht im UVP-Abnahmeverfahren „Vorhaben Spielberg Neu“ (Teilrealisierungsstufe 1) mangels Legitimation abgewiesen.
Mit Berufungsbescheid des Umweltsenates vom 30.04.2012, Zl. US 2B/2007/19-16 wurde der dagegen erhobenen Berufung des Karl Arbesser-Rastburg im Ergebnis keine Folge gegeben. Dieser Bescheid wurde vom Verwaltungsgerichtshof mit Erkenntnis vom 20.06. 2013, Zl. 2012/06/0092 bis 0093-11, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Mit dem Ersatzbescheid des Umweltsenates vom 23.09.2013, Zl. US 2B/2007/19-34, wurde der Berufung von Karl Arbesser-Rastburg nunmehr Folge gegeben und der Bescheid der Steiermärkischen Landesregierung vom 13.12.2011, GZ FA13A-11.10- 31/2008-181, dahingehend abgeändert, dass der Spruch zu lauten hat wie folgt:
„Dem Antrag von Karl Arbesser-Rastburg, Schlossweg 1, 8724 Spielberg, vom 21.11.2011, bei der Steiermärkischen Landesregierung eingelangt am 25.11.2011, auf Zuerkennung der Parteistellung sowie auf Gewährung von Akteneinsicht im UVP-Abnahmeverfahren „Vorhaben Spielberg Neu“ (Teilrealisierungsstufe 1), GZ FA13A-11.10-31/2008, wird stattgegeben und festgestellt, dass Karl Arbesser-Rastburg in diesem Verfahren Parteistellung zukommt und ihm damit das Recht auf Akteneinsicht zusteht.“
Der Bescheid des Umweltsenates liegt in der Gemeinde Spielberg sowie beim Umweltsenat, Stubenbastei 5, 1010 Wien, im Zimmer 117 während der Amtsstunden zur Einsicht auf und ist im Internet unter www.umweltsenat.at zugänglich.
Schlagworte
Abnahmeprüfung, Parteistellung; Abnahmeprüfung, geringfügige Abweichungen; Akteneinsicht; Änderung des Vorhabens bei der Abnahmeprüfung; Detailgenehmigungsverfahren, Parteistellung; Parteistellung, Änderung des Genehmigungsbescheides vor ZuständigkeitsübergangZuletzt aktualisiert am
13.01.2014