Index
L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §41 Abs1 idF 1998/I/158;Rechtssatz
Wenn der Beschwerdeführer die Eignung des Anschlages auf der Amtstafel der mitbeteiligten Stadtgemeinde in Frage stellt, weil das vorliegende Bauvorhaben in der mehrere Kilometer von dieser Amtstafel gelegenen Ortschaft S. gelegen ist, ist darauf hinzuweisen, dass der Landesgesetzgeber die möglichen Formen der ersten Kundmachung über die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung im Baubewilligungsverfahren im Gesetz dezidiert nennt (u.a. den Anschlag an der Amtstafel der Gemeinde). Wenn sich nun eine Stadtgemeinde - wie sich dies im vorliegenden Fall aus dem Amtskalender ergibt (vgl. dazu schon das Erkenntnis vom 27. November 2007, Zl. 2006/06/0303) - aus mehreren Ortschaften zusammensetzt, dann ist die für die Stadtgemeinde vorgesehene eine Amtstafel die maßgebliche Amtstafel für allfällige Kundmachungen. Verfassungsrechtliche Bedenken (insbesondere im Hinblick auf die Eignung der Kundmachung) bestehen dazu nicht.Wenn der Beschwerdeführer die Eignung des Anschlages auf der Amtstafel der mitbeteiligten Stadtgemeinde in Frage stellt, weil das vorliegende Bauvorhaben in der mehrere Kilometer von dieser Amtstafel gelegenen Ortschaft Sitzung gelegen ist, ist darauf hinzuweisen, dass der Landesgesetzgeber die möglichen Formen der ersten Kundmachung über die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung im Baubewilligungsverfahren im Gesetz dezidiert nennt (u.a. den Anschlag an der Amtstafel der Gemeinde). Wenn sich nun eine Stadtgemeinde - wie sich dies im vorliegenden Fall aus dem Amtskalender ergibt vergleiche dazu schon das Erkenntnis vom 27. November 2007, Zl. 2006/06/0303) - aus mehreren Ortschaften zusammensetzt, dann ist die für die Stadtgemeinde vorgesehene eine Amtstafel die maßgebliche Amtstafel für allfällige Kundmachungen. Verfassungsrechtliche Bedenken (insbesondere im Hinblick auf die Eignung der Kundmachung) bestehen dazu nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2006060204.X03Im RIS seit
27.03.2008Zuletzt aktualisiert am
08.01.2013