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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ABGB §1332;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2006/21/0392 B 30. Jänner 2007 RS 2 (hier nur erster Satz)Stammrechtssatz
Ein Antragsteller um Wiedereinsetzung hat in seinem Antrag alle Tatsachen darzulegen, aus denen sich erkennen lässt, dass ihn kein den minderen Grad des Versehens übersteigendes Verschulden trifft (Hinweis B 28. Februar 1995, 94/14/0168). (Hier: Im Antrag sind keinerlei Behauptungen enthalten, dass die notwendigen Maßnahmen getroffen worden wären, um eine Weiterleitung des - zudem schon nach der äußeren Form schwer erkennbaren - Antrages an den VwGH zu veranlassen.)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2008220544.X02Im RIS seit
13.11.2008Zuletzt aktualisiert am
14.12.2011