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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AsylG 1997 §8;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2008/22/0047Rechtssatz
Ausführungen zur Rechtswidrigkeit des Bescheides betreffend Niederlassungsbewilligung, da ein gegenüber dem Asylverfahren geänderter Sachverhalt - der Fremde ist vor kurzer Zeit in Österreich in die katholische Kirche aufgenommen worden - geltend gemacht worden ist. Damit hat sich die belBeh nicht auseinander gesetzt. Es konnte aber nicht mehr ohne Weiteres davon ausgegangen werden, das Vorbringen des Fremden, er werde in Nigeria im Falle einer Rückkehr wegen seines christlichen Glaubens verfolgt werden, sei deswegen als nicht relevant anzusehen, weil sein behaupteter vor Jahren erfolgter Übertritt zum christlichen Glauben nicht festgestellt habe werden können. Die belBeh ging in Verkennung der Rechtslage davon aus, dennoch an die Ergebnisse des "ersten" Asylverfahrens gebunden zu sein und überprüfte nicht weiter, ob im Hinblick auf die vom Fremden geltend gemachte Sachverhaltsänderung eine Gefährdung oder Bedrohung iSv § 57 Abs. 1 oder Abs. 2 FrG 1997 besteht.Ausführungen zur Rechtswidrigkeit des Bescheides betreffend Niederlassungsbewilligung, da ein gegenüber dem Asylverfahren geänderter Sachverhalt - der Fremde ist vor kurzer Zeit in Österreich in die katholische Kirche aufgenommen worden - geltend gemacht worden ist. Damit hat sich die belBeh nicht auseinander gesetzt. Es konnte aber nicht mehr ohne Weiteres davon ausgegangen werden, das Vorbringen des Fremden, er werde in Nigeria im Falle einer Rückkehr wegen seines christlichen Glaubens verfolgt werden, sei deswegen als nicht relevant anzusehen, weil sein behaupteter vor Jahren erfolgter Übertritt zum christlichen Glauben nicht festgestellt habe werden können. Die belBeh ging in Verkennung der Rechtslage davon aus, dennoch an die Ergebnisse des "ersten" Asylverfahrens gebunden zu sein und überprüfte nicht weiter, ob im Hinblick auf die vom Fremden geltend gemachte Sachverhaltsänderung eine Gefährdung oder Bedrohung iSv Paragraph 57, Absatz eins, oder Absatz 2, FrG 1997 besteht.
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Sachverhaltsänderung Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2008220046.X01Im RIS seit
10.11.2008Zuletzt aktualisiert am
27.02.2009