Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AsylG 1997 §7;Rechtssatz
Liegt in einem Asylverfahren eine protokollierte Erklärung des Asylwerbers vor dem Bundesasylamt vor, dass er von einer bestimmten Person im Asylverfahren vertreten wird, dann ist dies als Bekanntgabe einer an diese Person erteilten Vollmacht, ihn "im Asylverfahren" zu vertreten, anzusehen (Hinweis E 19. September 1996, 95/19/0063). (Die belBeh übersah das Vorliegen einer aufrechten Bevollmächtigung und führte die Berufung daher keiner inhaltlichen Erledigung zu.)
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete Beginn Vertretungsbefugnis Vollmachtserteilung Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Vertretungsbefugter ZurechnungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2007200561.X01Im RIS seit
05.12.2008Zuletzt aktualisiert am
27.02.2009