RS Vwgh 2008/10/16 2007/09/0301

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Veröffentlicht am 16.10.2008
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40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 89/08/0118 E 22. Jänner 1991 RS 3

Stammrechtssatz

Damit die Entscheidung der Behörde auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft werden kann, bedarf es bei Widersprüchen in den Behauptungen und Angaben der Verfahrensparteien in Auseinandersetzung damit und mit den sonstigen Ermittlungsergebnissen einer klaren und übersichtlichen Zusammenfassung der maßgeblichen Erwägungen bei der Beweiswürdigung.

Schlagworte

Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2007090301.X01

Im RIS seit

17.11.2008

Zuletzt aktualisiert am

27.02.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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