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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §2 Abs2;Rechtssatz
Eine unentgeltliche Vorführung von notwendigen Kenntnissen und Fähigkeiten für die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses, die nur kurz dauert, unterliegt nicht den Bestimmungen des AuslBG, wenn nicht im Rahmen einer Beurteilung gemäß § 2 Abs. 4 erster Satz AuslBG besondere Gründe (insbesondere im Hinblick auf das Vorliegen einer persönlichen oder wirtschaftlichen Abhängigkeit) doch auf ein Beschäftigungsverhältnis schließen lassen, etwa wenn keine Unentgeltlichkeit vereinbart ist (vgl. etwa das E vom 24. Jänner 2008, Zl. 2004/09/0062, mwN). (Hier war von einer Beschäftigung des betreffenden Ausländers auszugehen.)Eine unentgeltliche Vorführung von notwendigen Kenntnissen und Fähigkeiten für die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses, die nur kurz dauert, unterliegt nicht den Bestimmungen des AuslBG, wenn nicht im Rahmen einer Beurteilung gemäß Paragraph 2, Absatz 4, erster Satz AuslBG besondere Gründe (insbesondere im Hinblick auf das Vorliegen einer persönlichen oder wirtschaftlichen Abhängigkeit) doch auf ein Beschäftigungsverhältnis schließen lassen, etwa wenn keine Unentgeltlichkeit vereinbart ist vergleiche etwa das E vom 24. Jänner 2008, Zl. 2004/09/0062, mwN). (Hier war von einer Beschäftigung des betreffenden Ausländers auszugehen.)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2007090257.X01Im RIS seit
17.11.2008Zuletzt aktualisiert am
27.02.2009