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64/03 LandeslehrerNorm
LDG 1984 §92;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2007/09/0226Rechtssatz
Der Spruch des Einleitungsbeschlusses ist nicht für sich allein, sondern in Verbindung mit der Begründung und einer in dieser genannten Disziplinaranzeige, so sie dem Beschuldigten zur Kenntnis gebracht wurde, zu beurteilen, insoweit sich daraus der von der Behörde angenommene maßgebende Sachverhalt, der als Anknüpfungspunkt für die rechtliche Beurteilung zu dienen hat, ergibt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2007090182.X01Im RIS seit
05.12.2008Zuletzt aktualisiert am
05.03.2009