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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §71 Abs1 Z1;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Zurückweisung eines Wiedereinsetzungsantrages in einer Angelegenheit nach dem AuslBG - Dem Beschwerdefall liegt ein Bescheid zugrunde, mit dem die (von der Erstbehörde ausgesprochene) Zurückweisung eines Wiedereinsetzungsantrages bestätigt wurde. In einem derartigen Fall kommt die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung schon deshalb begrifflich nicht in Betracht, weil es dem Wesen dieses Rechtsinstitutes widerspricht, dem Beschwerdeführer damit eine Rechtsstellung - vorläufig - zuzuerkennen, die er vor Erlassung des angefochtenen Bescheides nicht besessen hat, folglich auch nicht im Falle der Aufhebung desselben besäße (vgl. die in Dolp, Die Verwaltungsgerichtsbarkeit3, S. 265, vierter Absatz, angeführte Judikatur).Nichtstattgebung - Zurückweisung eines Wiedereinsetzungsantrages in einer Angelegenheit nach dem AuslBG - Dem Beschwerdefall liegt ein Bescheid zugrunde, mit dem die (von der Erstbehörde ausgesprochene) Zurückweisung eines Wiedereinsetzungsantrages bestätigt wurde. In einem derartigen Fall kommt die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung schon deshalb begrifflich nicht in Betracht, weil es dem Wesen dieses Rechtsinstitutes widerspricht, dem Beschwerdeführer damit eine Rechtsstellung - vorläufig - zuzuerkennen, die er vor Erlassung des angefochtenen Bescheides nicht besessen hat, folglich auch nicht im Falle der Aufhebung desselben besäße vergleiche die in Dolp, Die Verwaltungsgerichtsbarkeit3, Sitzung 265, vierter Absatz, angeführte Judikatur).
Schlagworte
Nichtvollstreckbare Bescheide Begriff der aufschiebenden WirkungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:AW2008090081.A01Im RIS seit
23.04.2009Zuletzt aktualisiert am
24.04.2009