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40/01 VerwaltungsverfahrenRechtssatz
Einer "formlosen behördlichen Befragung" einer Person ist eine von dieser Person aus eigenen Stücken gegenüber der Behörde gemachte Angabe gleichzuhalten.
Schlagworte
Grundsatz der Unbeschränktheit Beweismittel Auskünfte Bestätigungen StellungnahmenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2007120203.X05Im RIS seit
17.11.2008Zuletzt aktualisiert am
20.03.2019