RS Vwgh 2008/10/17 2007/12/0203

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.10.2008
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40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Einer "formlosen behördlichen Befragung" einer Person ist eine von dieser Person aus eigenen Stücken gegenüber der Behörde gemachte Angabe gleichzuhalten.

Schlagworte

Grundsatz der Unbeschränktheit Beweismittel Auskünfte Bestätigungen Stellungnahmen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2007120203.X05

Im RIS seit

17.11.2008

Zuletzt aktualisiert am

20.03.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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