RS Vwgh 2008/10/17 2007/12/0172

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.10.2008
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

AVG §59;
GehG 1956 §34 Abs7;
GehG 1956 §36b;

Rechtssatz

Indem die Dienstbehörde erster Instanz die Gebührlichkeit der Verwendungszulage nach § 34 Abs. 7 und einer ruhegenussfähigen Ergänzungszulage nach § 36b GehG für einen bestimmten Zeitraum feststellte, verneinte sie implizit die Gebührlichkeit solcher Zulagenansprüche für vor- oder nachgelagerte Zeiten (vgl. die in Walter/Thienel, Verwaltungsverfahrensgesetze I2, unter E. 58 zu § 59 AVG wiedergegebene Judikatur).Indem die Dienstbehörde erster Instanz die Gebührlichkeit der Verwendungszulage nach Paragraph 34, Absatz 7 und einer ruhegenussfähigen Ergänzungszulage nach Paragraph 36 b, GehG für einen bestimmten Zeitraum feststellte, verneinte sie implizit die Gebührlichkeit solcher Zulagenansprüche für vor- oder nachgelagerte Zeiten vergleiche die in Walter/Thienel, Verwaltungsverfahrensgesetze I2, unter E. 58 zu Paragraph 59, AVG wiedergegebene Judikatur).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2007120172.X01

Im RIS seit

26.11.2008

Zuletzt aktualisiert am

27.02.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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