RS Vwgh 2008/10/17 2007/12/0049

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.10.2008
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40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 93/11/0277 E 15. März 1994 RS 1

Stammrechtssatz

Ein "Für den Bundesminister" gefertigter Berufungsbescheid, der in der Begründung die - verfehlte - sprachliche Wendung enthält, das Bundesministerium treffe eine Entscheidung, ändert nichts an der Zurechnung des Bescheides an den Ressortleiter. Eine behördliche Zuständigkeit des Bundesministeriums neben seiner Eigenschaft als Hilfsorgan des Bundesministers besteht nicht.

Schlagworte

Behördenbezeichnung Fertigungsklausel Zurechnung von Organhandlungen Zurechnung von Bescheiden Intimation

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2007120049.X02

Im RIS seit

22.12.2008

Zuletzt aktualisiert am

27.02.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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