Index
64/03 LandeslehrerNorm
LDG 1984 §58 Abs3 idF 1997/I/061;Rechtssatz
Entscheidend für § 58 Abs 3 LDG 1984 ist, dass für die Gewährung des Karenzurlaubes nicht private Gründe im Vordergrund standen und somit überwiegend für dessen Gewährung maßgebend waren (vgl. das hg. Erkenntnis vom 24. März 1999, Zl. 97/12/0111, zu § 75 Abs. 3 BDG 1979).Entscheidend für Paragraph 58, Absatz 3, LDG 1984 ist, dass für die Gewährung des Karenzurlaubes nicht private Gründe im Vordergrund standen und somit überwiegend für dessen Gewährung maßgebend waren vergleiche das hg. Erkenntnis vom 24. März 1999, Zl. 97/12/0111, zu Paragraph 75, Absatz 3, BDG 1979).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2005120102.X20Im RIS seit
18.11.2008Zuletzt aktualisiert am
30.06.2015