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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art140 Abs7;Rechtssatz
Mit Erkenntnis vom 27. Juni 2008, G 246, 247/07 ua, hob der VfGH ua die Wortfolge "von Amts wegen" in § 73 Abs 2 NAG 2005 als verfassungswidrig auf. Der gegenständlich bekämpfte Bescheid ist auf die besagte Wendung in § 73 Abs 2 NAG 2005 gestützt. Ihm wurde daher durch das genannte Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes die rechtliche Grundlage entzogen, was ihn mit Rechtswidrigkeit seines Inhaltes belastet.Mit Erkenntnis vom 27. Juni 2008, G 246, 247/07 ua, hob der VfGH ua die Wortfolge "von Amts wegen" in Paragraph 73, Absatz 2, NAG 2005 als verfassungswidrig auf. Der gegenständlich bekämpfte Bescheid ist auf die besagte Wendung in Paragraph 73, Absatz 2, NAG 2005 gestützt. Ihm wurde daher durch das genannte Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes die rechtliche Grundlage entzogen, was ihn mit Rechtswidrigkeit seines Inhaltes belastet.
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2008210433.X01Im RIS seit
28.11.2008Zuletzt aktualisiert am
13.03.2009