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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ZustG §9 Abs1 idF 2004/I/010;Rechtssatz
Mit Schriftsatz vom 29. Dezember 2006 berief sich der für die Beschwerdeführerin einschreitende Rechtsanwalt Mag. MP auf die ihm erteilte Vollmacht. Namens der Beschwerdeführerin gab er bekannt, dass sie mit ihrer rechtfreundlichen Vertretung Mag. MP, Rechtsanwalt, beauftragt und bevollmächtigt habe. Die im genannten Schriftsatz vom 29. Dezember 2006 angeführte (allgemeine) Vollmacht schließt - auch nach der Novelle des Zustellgesetzes durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 10/2004 - eine Zustellvollmacht ein (vgl. Thienel, Verwaltungsverfahrensrecht4, 357, FN 43, und Seywald, Neuerungen betreffend Zustellungsvollmachten, in UFS aktuell 2004/9, 332).Mit Schriftsatz vom 29. Dezember 2006 berief sich der für die Beschwerdeführerin einschreitende Rechtsanwalt Mag. MP auf die ihm erteilte Vollmacht. Namens der Beschwerdeführerin gab er bekannt, dass sie mit ihrer rechtfreundlichen Vertretung Mag. MP, Rechtsanwalt, beauftragt und bevollmächtigt habe. Die im genannten Schriftsatz vom 29. Dezember 2006 angeführte (allgemeine) Vollmacht schließt - auch nach der Novelle des Zustellgesetzes durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 10 aus 2004, - eine Zustellvollmacht ein vergleiche Thienel, Verwaltungsverfahrensrecht4, 357, FN 43, und Seywald, Neuerungen betreffend Zustellungsvollmachten, in UFS aktuell 2004/9, 332).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2007160032.X01Im RIS seit
07.04.2009Zuletzt aktualisiert am
21.05.2013