Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
StVO 1960 §5 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 83/03/0042 E 19. September 1984 RS 1Stammrechtssatz
Wurde der Kfz-Lenker im Zuge ein und derselben Amtshandlung vom Organ der Straßenaufsicht mehrfach zur Atemluftprobe aufgefordert und diese vom Kfz-Lenker verweigert, so ist für den Tatort entscheidend, wo die Weigerung nach der letzten, die Amtshandlung beendenden Aufforderung erfolgte.
Schlagworte
Alkotest Verweigerung Alkotest Zeitpunkt OrtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2008020020.X01Im RIS seit
01.12.2008Zuletzt aktualisiert am
14.07.2010