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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §30 Abs2;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Aufträge nach dem WAG 2007 - Mit dem angefochtenen Bescheid wurden der Antragstellerin 16 Aufträge nach dem WAG 2007 erteilt. Die Beschwerde richtet sich gegen drei der Aufträge (Näheres im vorliegenden Beschluss). Ausführungen dazu, dass das Vorbringen im Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung - abgesehen davon, dass es mit dem Hinweis darauf, dass keine Gefährdung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit zu befürchten sei, die Rechtslage hinsichtlich der in die Beurteilung einzubeziehenden Interessen verkennt - nicht geeignet ist, einen unverhältnismäßigen Nachteil für die antragstellende Partei aufzuzeigen. Die belangte Behörde hat zutreffend auf das Erfordernis des Schutzes der Interessen der Anleger und auf den Gesichtspunkt des volkswirtschaftlichen Interesses an einem funktionierenden Kapitalmarkt hingewiesen (vgl. dazu den hg. Beschluss vom 3. Juli 2001, Zl. AW 2001/17/0045, und zu den Aufsichtszielen beispielsweise Hausmaninger/Oppitz, Die neue Wertpapieraufsicht - ein Meilenstein des österreichischen Kapitalmarktrechts?, ecolex 1997, 298, oder Winternitz, Wertpapieraufsichtsgesetz, Rz 5 und 6 zu § 2 WAG).Nichtstattgebung - Aufträge nach dem WAG 2007 - Mit dem angefochtenen Bescheid wurden der Antragstellerin 16 Aufträge nach dem WAG 2007 erteilt. Die Beschwerde richtet sich gegen drei der Aufträge (Näheres im vorliegenden Beschluss). Ausführungen dazu, dass das Vorbringen im Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung - abgesehen davon, dass es mit dem Hinweis darauf, dass keine Gefährdung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit zu befürchten sei, die Rechtslage hinsichtlich der in die Beurteilung einzubeziehenden Interessen verkennt - nicht geeignet ist, einen unverhältnismäßigen Nachteil für die antragstellende Partei aufzuzeigen. Die belangte Behörde hat zutreffend auf das Erfordernis des Schutzes der Interessen der Anleger und auf den Gesichtspunkt des volkswirtschaftlichen Interesses an einem funktionierenden Kapitalmarkt hingewiesen vergleiche dazu den hg. Beschluss vom 3. Juli 2001, Zl. AW 2001/17/0045, und zu den Aufsichtszielen beispielsweise Hausmaninger/Oppitz, Die neue Wertpapieraufsicht - ein Meilenstein des österreichischen Kapitalmarktrechts?, ecolex 1997, 298, oder Winternitz, Wertpapieraufsichtsgesetz, Rz 5 und 6 zu Paragraph 2, WAG).
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete Diverses Unverhältnismäßiger NachteilEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:AW2008170033.A01Im RIS seit
23.04.2009Zuletzt aktualisiert am
24.04.2009