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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtRechtssatz
Die Schätzungsmethode der Anwendung eines Sicherheitszuschlages geht davon aus, dass es bei mangelhaften Aufzeichnungen wahrscheinlich ist, dass nicht alle Geschäftsfälle Eingang in die Aufzeichnungen gefunden haben (vgl Ritz, BAO3, § 184 Tz 18).Die Schätzungsmethode der Anwendung eines Sicherheitszuschlages geht davon aus, dass es bei mangelhaften Aufzeichnungen wahrscheinlich ist, dass nicht alle Geschäftsfälle Eingang in die Aufzeichnungen gefunden haben vergleiche Ritz, BAO3, Paragraph 184, Tz 18).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2006150361.X03Im RIS seit
01.12.2008Zuletzt aktualisiert am
03.05.2011