RS Vwgh 2008/10/28 2006/15/0361

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Veröffentlicht am 28.10.2008
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Die Schätzungsmethode der Anwendung eines Sicherheitszuschlages geht davon aus, dass es bei mangelhaften Aufzeichnungen wahrscheinlich ist, dass nicht alle Geschäftsfälle Eingang in die Aufzeichnungen gefunden haben (vgl Ritz, BAO3, § 184 Tz 18).Die Schätzungsmethode der Anwendung eines Sicherheitszuschlages geht davon aus, dass es bei mangelhaften Aufzeichnungen wahrscheinlich ist, dass nicht alle Geschäftsfälle Eingang in die Aufzeichnungen gefunden haben vergleiche Ritz, BAO3, Paragraph 184, Tz 18).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2006150361.X03

Im RIS seit

01.12.2008

Zuletzt aktualisiert am

03.05.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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