RS Vwgh 2008/10/28 2006/15/0002

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.10.2008
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ABGB §1024;
BAO §81 Abs2;
ZustG §9;
  1. BAO § 81 heute
  2. BAO § 81 gültig ab 01.03.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 13/2014
  3. BAO § 81 gültig von 19.04.1980 bis 28.02.2014 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 151/1980
  1. ZustG § 9 heute
  2. ZustG § 9 gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 5/2008
  3. ZustG § 9 gültig von 01.03.2004 bis 31.12.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 10/2004
  4. ZustG § 9 gültig von 01.01.1999 bis 29.02.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 158/1998
  5. ZustG § 9 gültig von 01.03.1983 bis 31.12.1998

Rechtssatz

Wird über das Vermögen einer Person der Konkurs eröffnet, bewirkt dieser Umstand ipso iure die Aufhebung aller an diese Person erteilten Vollmachten (vgl Strasser in Rummel3, §§ 1020 bis 1026, Rz 31). Solcherart trifft es aber nicht zu, dass durch die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen dieser Person dem Masseverwalter die Zustellvollmacht in Umsatzsteuerangelegenheiten der Errichtergemeinschaft für ein Mehrfamilienhaus zugekommen ist, für das die von der Konkurseröffnung betroffene Person die Umsatzsteuerabrechnung besorgt hat.Wird über das Vermögen einer Person der Konkurs eröffnet, bewirkt dieser Umstand ipso iure die Aufhebung aller an diese Person erteilten Vollmachten vergleiche Strasser in Rummel3, Paragraphen 1020 bis 1026, Rz 31). Solcherart trifft es aber nicht zu, dass durch die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen dieser Person dem Masseverwalter die Zustellvollmacht in Umsatzsteuerangelegenheiten der Errichtergemeinschaft für ein Mehrfamilienhaus zugekommen ist, für das die von der Konkurseröffnung betroffene Person die Umsatzsteuerabrechnung besorgt hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2006150002.X01

Im RIS seit

12.12.2008

Zuletzt aktualisiert am

18.03.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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