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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1024;Rechtssatz
Wird über das Vermögen einer Person der Konkurs eröffnet, bewirkt dieser Umstand ipso iure die Aufhebung aller an diese Person erteilten Vollmachten (vgl Strasser in Rummel3, §§ 1020 bis 1026, Rz 31). Solcherart trifft es aber nicht zu, dass durch die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen dieser Person dem Masseverwalter die Zustellvollmacht in Umsatzsteuerangelegenheiten der Errichtergemeinschaft für ein Mehrfamilienhaus zugekommen ist, für das die von der Konkurseröffnung betroffene Person die Umsatzsteuerabrechnung besorgt hat.Wird über das Vermögen einer Person der Konkurs eröffnet, bewirkt dieser Umstand ipso iure die Aufhebung aller an diese Person erteilten Vollmachten vergleiche Strasser in Rummel3, Paragraphen 1020 bis 1026, Rz 31). Solcherart trifft es aber nicht zu, dass durch die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen dieser Person dem Masseverwalter die Zustellvollmacht in Umsatzsteuerangelegenheiten der Errichtergemeinschaft für ein Mehrfamilienhaus zugekommen ist, für das die von der Konkurseröffnung betroffene Person die Umsatzsteuerabrechnung besorgt hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2006150002.X01Im RIS seit
12.12.2008Zuletzt aktualisiert am
18.03.2009