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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §63 Abs5;Rechtssatz
Das Vorbringen, der Fremde habe nicht gewusst, dass die Frist schon vor der Abholung des hinterlegten Schriftstückes zu laufen begonnen habe, ist nicht geeignet, eine Rechtswidrigkeit des Bescheides betreffend Zurückweisung der Berufung gegen die Erlassung eines Aufenthaltsverbotes zu erweisen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2005180720.X01Im RIS seit
28.11.2008Zuletzt aktualisiert am
05.03.2009